Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. „Anzeigenauftrag“ im Sinne der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Vertrag über die Veröffentlichungen einer oder mehrerer Anzeigen eines Werbetreibenden oder sonstigen Inserenten in einer Druckschrift zum Zwecke der Verbreitung. Anzeigenaufträge durch eine Agentur werden in deren Namen in Rechnung übernommen. „Auftraggeber“ ist der Vertragspartner des Herausgebers. Dies kann entweder die Agentur eines Agenturkunden oder der Direktkunde sein. „Herausgeber“ ist die Wiethe Group GmbH, Hermann-Müller-Straße 12, 49124 Georgsmarienhütte.

2. Anzeigen sind im Zweifel zur Veröffentlichung innerhalb eines Jahres nach Vertragsabschluss abzurufen.

3. Wird ein Auftrag aus Umständen nicht erfüllt, die der Herausgeber nicht zu vertreten hat, so hat der Auftraggeber, unbeschadet etwaiger weiterer Rechtspflichten, den Unterschied zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlass zu erstatten. Die Erstattung entfällt, wenn die Nichterfüllung auf höherer Gewalt im Risikobereich des Herausgebers beruht.

4. Für die Aufnahme von Anzeigen und Fremdbeilagen an bestimmten Plätzen der Druckschrift wird keine Gewähr geleistet, es sei denn, der Herausgeber hat eine bestimmte Platzierung ausdrücklich schriftlich bestätigt.

5. Anzeigen, die auf Grund ihrer redaktionellen Gestaltung nicht als Anzeige erkennbar sind, können als solche vom Herausgeber mit dem Wort „Anzeige“ deutlich gemacht werden.

6. Der Herausgeber behält sich vor, Anzeigenaufträge wegen des Inhalts, des Motivs, der Herkunft oder der technischen Form nach einheitlichen Grundsätzen des Herausgebers abzulehnen. Dies gilt auch für Aufträge, die bei Geschäftsstellen, Annahmestellen oder Vertretern aufgegeben wurden. Die Ablehnung eines Auftrages wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt.

7. Für die rechtzeitige Lieferung geeigneter, einwandfreier Druckunterlagen ist der Auftraggeber verantwortlich. Für erkennbar ungeeignete oder beschädigte Druckunterlagen fordert der Herausgeber unverzüglich Ersatz an. Bei telefonisch aufgegebenen Anzeigen bzw. telefonisch veranlassten Änderungen, sowie für Fehler infolge undeutlicher Niederschriften, übernimmt der Herausgeber keine Haftung für die Richtigkeit der Wiedergabe. Der Herausgeber gewährleistet die für den Titel üblichen Druckqualitäten im Rahmen der durch die Druckunterlagen gegebenen Möglichkeiten.

8. Der Auftraggeber hat bei ganz oder teilweise unleserlichem, unrichtigem oder bei unvollständigem Abdruck der Anzeige Anspruch auf Zahlungsminderung oder auf eine einwandfreie Ersatzanzeige, aber nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck der Anzeige beeinträchtigt wurde. Weitergehende Haftungen für den Herausgeber sind ausgeschlossen. Der Herausgeber hat das Recht, eine Ersatzanzeige zu verweigern, wenn diese einen Aufwand erfordert, der unter Beachtung des Inhalts des Schuldverhältnisses und der Gebote von Treu und Glauben in einem groben Missverhältnis zu dem Leistungsinteresse des Auftraggebers steht, oder diese für den Herausgeber nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich wäre. Fehlende oder fehlerhaft gedruckte Kontrollangaben ergeben keinen Anspruch für den Auftraggeber, sofern nichts Abweichendes vereinbart ist. Reklamationen müssen innerhalb von 30 Tagen nach Eingang von Rechnung und Beleg geltend gemacht werden.

9. Sind keine besonderen Größenvorschriften gegeben, so wird die nach Art übliche tatsächliche Abdruckgröße in der Rechnung zugrunde gelegt.

10. Der Auftraggeber gewährleistet, dass er alle zur Schaltung der Anzeige erforderlichen Rechte besitzt. Der Auftraggeber trägt allein die Verantwortung für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit der für die Insertion zur Verfügung gestellten Text- und Bildunterlagen sowie der zugelieferten Werbemittel. Er stellt den Herausgeber im Rahmen des Anzeigenauftrags von allen Ansprüchen Dritter frei, die wegen der Verletzung gesetzlicher Bestimmungen oder der Rechte Dritter entstehen können. Ferner wird der Herausgeber von den Kosten zur notwendigen Rechtsverteidigung freigestellt. Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Herausgeber nach Treu und Glauben mit Informationen und Unterlagen bei der Rechtsverteidigung gegenüber Dritten zu unterstützen. Der Auftraggeber überträgt dem Herausgeber sämtliche für die Nutzung der Werbung in Print- und Online-Medien aller Art, einschließlich Internet, erforderlichen urheberrechtlichen Nutzungs-, Leistungsschutz- und sonstigen Rechte, insbesondere das Recht zur Vervielfältigung, Verbreitung, Übertragung, Sendung, öffentlicher Zugänglichmachung, Entnahme aus einer Datenbank und Abruf, und zwar im Rahmen der Vertragserfüllung auf Dritte übertragbar und zeitlich und inhaltlich in dem für die Durchführung des Auftrags notwendigen Umfang. Vorgenannte Rechte werden in allen Fällen örtlich unbegrenzt übertragen.

11. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen sowie Einziehungskosten berechnet. Der Herausgeber kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Auftrages bis zur Bezahlung zurückstellen und für die restlichen Anzeigen Vorauszahlung verlangen. Bei Vorliegen begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers ist der Herausgeber berechtigt, auch während der Laufzeit eines Anzeigenabschlusses, das Erscheinen weiterer Anzeigen, ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel, von der Vorauszahlung des Betrages und vom Ausgleich offen stehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen.

12. Der Herausgeber liefert mit der Rechnung auf Wunsch einen Anzeigenbeleg.

13. Kosten für die Anfertigung bestellter Druckstücke, Matern, Druckunterlagen, Lithos und Zeichnungen sowie vom Auftraggeber gewünschter oder zu vertretender erheblicher Änderungen ursprünglich vereinbarter Ausführungen trägt der Auftraggeber.

14. Sämtliche Druckunterlagen werden nur auf ausdrückliche Anforderung an den Auftraggeber zurückgesandt. Die Aufbewahrungspflicht endet drei Monate nach Ablauf des Vertrages, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart worden ist.

15. Storno von Anzeigenschaltungen nur schriftlich. 0 % des Anzeigenpreises bei Storno zwei Wochen vor Anzeigenschluss, 50 % des Anzeigenpreises bei Storno später als zwei Wochen vor Anzeigenschluss, 100 % des Anzeigenpreises bei Storno nach Druckunterlagenschluss. Auf Mehrfachschaltungen gewährte Rabatte gelten bei Teilstorno nur noch bedingt!

16. Soweit nicht anders vereinbart, werden die Vertragsparteien den Inhalt des Anzeigenauftrags, insbesondere die Preise und Konditionen, streng vertraulich behandeln. Dies gilt nicht, wenn Eine Offenlegung gerichtlich oder behördlich angeordnet wird oder zur gerichtlichen Durchsetzung eigener Rechte gegen die jeweils andere Vertragspartei erforderlich ist.

17. Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Das gilt auch für eine Aufhebung des Schriftformerfordernisses.

18. Sollte eine Regelung dieser AGB unwirksam sein oder werden, so soll dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt lassen. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung soll eine solche wirksame Regelung treten, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommt.

19. Gewinnspiel Bei dem aktuellen Gewinnspiel müssen die Teilnahmebedingungen, wie sie online sowie im Print abgedruckt sind, erfüllt sein. Eine Barauszahlung oder Verzinsung des Wertes der Geschenke oder Restguthaben ist nicht möglich bzw. findet nicht statt. Gültigkeit: Die Preise haben eine Gültigkeit von einem Jahr ab Erwerb, beginnend mit dem auf den Erwerb folgenden Jahres. Der Asos-Geschenkgutschein kann nur im Asos-Online-Shop eingelöst werden. Es gelten die AGB auf www.asos.com.

20. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Hamburg. Gültig ab 10.10.2013